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Newsletter-Impressum ist Pflicht

23. September 2009 by melonmedia Team Kommentar verfassen

In Deutschland existiert eine Impressumspflicht für Websites. Doch auch Newsletter sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen. Als gesetzliche Basis für das Newsletter-Impressum gilt sowohl das Teledienstgesetz (TDG) als auch der Mediendienststaatsvertrag (MDSV). Ebenso gilt dieses für das Impressum auf Websites.
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