Cookie-Banner sind ungeliebt! Wer eine Website besucht, der wird heutzutage immer von einem Cookie-Banner begrüßt, der häufig achtlos weggeklickt wird. Zu diesem Bannern gab es am 01.10.2019 ein Urteil vom europäischen Gerichtshof, welches Folgen für jeden Website-Betreiber hat. Wir klären in diesem Artikel auf, was das Urteil für euch und eure Firma im Internet bedeutet.
Anlass für des EuGH-Verfahrens, über das auch das IT-Magazin heise online berichtete, war der Gewinnspiel-Anbieter Planet49. Dieser Anbieter hatte auf seinem Internetangebot zwar ordnungsgemäß auf seine Datenschutzrichtlinien und die Zustimmung zur Datenverarbeitung hingewiesen, aber alle Checkboxen zur Verwendung der Cookies waren vorausgewählt. Das EuGH beschäftigte sich mit folgenden Fragen:
- Spielt es eine Rolle, ob Cookies personenbezogene Daten enthalten?
- Reicht für die Cookie-Einwilligung ein vorausgewähltes Kästchen aus?
- Welche Mindestinformationen gehören eigentlich in die „Cookie-Hinweise“?
Der europäische Gerichtshof kam zu dem Entschluss, dass es vollkommen irrelevant ist, ob ein Cookie personenbezogene Daten speichert oder nicht. Egal um welche Form von Cookie es sich handelt, das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers.
Was bedeutet das für die Verwendung von Cookies nach dem EuGH-Urteil?
Was Cookies angeht, gab es in Deutschland (aus sehr komplizierten juristischen Gründen, die wir hier nicht erläutern) die Auffassung, dass bei Third Party Cookies ein Opt-Out genügt. Man informierte den Nutzer per Cookie-Banner, hat die Cookies aber trotzdem gesetzt. Der Nutzer musste dann irgendwie widersprechen. Das geht aber nach den letzten EuGH-Urteilen nun nicht mehr.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es sind aber nicht alle Cookies betroffen. Weiter ohne Einwilligung erlaubt sind so genannte First Party Cookies, die für eine Webseite erforderlich sind. Das sind beispielsweise:
- Warenkorb-Cookies
- Cookies für LogIns
- Cookies die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen
- Cookies, die Consent Tools für die Cookie Einwilligung setzen
Im Wesentlichen geht es bei der aktuellen Diskussion also um Marketing- und Tracking Cookies. Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent Tool einzusetzen.
Was müssen Website-Betreiber konkret tun?
Wir empfehlen folgende Punkte zu prüfen, um mit der eigenen Website keine Risiken einzugehen:
- Nutze Tools für die rechtssicher Cookie Consents anbieten, wie von Usercentrics oder Boorlaps Cookie. Unsere Agentur-Kunden haben hier die Möglichkeit, diese Lösungen zum Vorzugspreis zu bekommen. Kontaktiere uns dazu hier.
- Entferne solche Dienste die ungefragt auf Nutzerdaten zugreifen.
- Was Social Media, Likes und Shares auf Facebook, Twitter, LinkedIn, Xing & Co. angeht, nutze ausschließlich sichere Safe Sharing Tools. Mit solchen Tools werden beim „Betreten“ der Webseite keine Daten an die Social Media Plattformen übertragen.
- Was das Tracking angeht empfehlen wir den Einsatz von Google Analytics zu überdenken.
Fazit
Das Urteil hat weitreichende Folgen für das Online Marketing. Denn künftig dürfen – nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Besuchers – Unternehmen keine Werbung für deren Produkte auf anderen Websites anzeigen. Auf dieses Retargeting sind aber gerade kleine Unternehmen angewiesen, da sie so zielgerichtet Aufmerksamkeit auf ihr Angebot oder Dienstleistung lenken können. Weiterhin hat das Urteil zur Folge, dass Unternehmen das Nutzungsverhalten der Besucher auf der eigenen Website nicht mehr auswerten dürfen. Genau diese Information ist aber wichtig, um die Website anzupassen und weiterzuentwickeln.
Kunden von melon|media können auf konkrete Handlungsempfehlungen zu ihrer Website bauen, bei deren technischer Umsetzung wir mit Tat zur Seite stehen. Allerdings sollte eine Handlungsempfehlung nach dem Urteil mehr als deutlich sein. Website-Betreiber die auf ein intensives Tracking des Nutzerverhaltens gebaut haben, müssen nun dafür sorgen ein Cookie Opt-In zu implementieren.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass dieser Artikel keine juristische Beratung ersetzt und nur als eine grobe Orientierung dienen soll. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der Informationen in diesem Beitrag. Bei konkrete Fragen, nutze bitte gerne unten die Kommentar-Funktion.