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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsgegenstand
1. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen melon|media GbR und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von melon|media GbR schriftlich bestätigt werden.
2. Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung und schuldet sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen (insgesamt als „Webhostingleistungen“ oder als „Webserver“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet. Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,9% im Jahresdurchschnitt. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.
3. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
4. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von melon|media GbR erforderlich.
2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn melon|media GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
4. Mitarbeiter und / oder Beauftragte von melon|media GbR können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen abgeben.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise, Zahlungen, Fälligkeit
1. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
melon|media GbR stellt den angefallenen Aufwand, soweit nicht anders vereinbart, entsprechend den von melon|media GbR erstellten Zeitprotokollen, monatlich in Rechnung. Die Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang fällig. melon|media GbR ist berechtigt, Vorauszahlungen zu fordern. Die Höhe der Vorrauszahlung wird von melon|media GbR im Angebot mit angegeben.
2. Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ermittelt sich, soweit nicht angebotsseitig anderes festgelegt wird, nach Zeitaufwand von melon|media GbR. Ist im Angebot ein Tagessatz festgelegt, so bezieht sich dieser auf 8 Zeitstunden. Darüber hinaus am Tag erbrachte Leistungen werden pro erbrachter Zeitstunde berechnet. Der Stundensatz errechnet sich aus 1/8 des Tagessatzes.
3. PKW-Fahrten werden mit 0,40 € pro Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten nach Aufwand, Verpflegung nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet. Fahrtzeiten gelten zu 50 % als Arbeitszeiten. Durch den Auftraggeber veranlasste Reisezeiten gelten zu 100% als Arbeitszeiten.
4. melon|media GbR kann ab Verzugseintritt Zinsen über dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7 %. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.
5. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

§ 5 Gewährleistung und Garantie
1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. melon|media GbR übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
3. melon|media GbR gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
4. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von melon|media GbR liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
5. melon|media GbR kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen.
6. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt § 8. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
7. Stellt sich heraus, dass ein vom Auftraggeber als Mangel gemeldetes Problem tatsächlich keinen Gewährleistungsanspruch auslöst, ist melon|media GbR berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand zu berechnen, sofern dem Auftraggeber bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
8. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber melon|media GbR gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen
von melon|media GbR beruhen.

§ 6 Verantwortlichkeit, Freistellung
1. melon|media GbR prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
2. Der Auftraggeber stellt melon|media GbR hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

§ 7 Mitwirkung, Zusammenarbeit
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit melon|media GbR die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Daten, ohne deren besonderer Aufforderung erteilen. Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm zu vertretenen organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von melon|media GbR unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt melon|media GbR auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von melon|media GbR vorliegen, kann melon|media GbR den Aufwand in Rechnung stellen.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist melon|media GbR von der Leistungspflicht befreit. Leistet melon|media GbR dennoch, stellt sie den Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung.
4. Beide Vertragspartner werden jeweils einen Ansprechpartner benennen, der berechtigt ist, Erklärungen für die jeweilige Partei verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Für den Fall der vorübergehenden Verhinderung wird jeweils ein Stellvertreter mit denselben Befugnissen benannt.

§ 8 Haftung
1. Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Leistungen von melon|media GbR nicht die vereinbarte Beschaffenheit (festgelegt im Angebot oder im Pflichtenheft bzw. in der Leistungsbeschreibung) aufweisen oder sich nicht zu der gemäß Angebot vorausgesetzten Verwendung eignen.
2. melon|media GbR haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. melon|media GbR leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz in voller Höhe.
b) Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
c) In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt:
• auf die Auftragssumme.
• bei wiederkehrenden Leistungen auf die monatliche Summe.
4. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn melon|media GbR die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von melon|media GbR nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
5. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von melon|media GbR als auch auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, muss sich der Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen.
7. Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch melon|media GbR verschuldeten Datenverlust, haftet melon|media GbR deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung derjenigen Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Darüber hinaus hat melon|media GbR die Kosten für das Wiederaufspielen der gesicherten Daten zu tragen. Geht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber wegen einer Rechtsverletzung vor, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit melon|media GbR Gelegenheit geben, den Auftraggeber freizustellen, sei dies durch Verhandlungen mit dem Dritten, sei dies durch Lieferung einer Software, welche die Rechte des Dritten nicht verletzt.
8. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet melon|media GbR, wenn keiner der vorbezeichneten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen

§ 9 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von melon|media GbR oder im Auftrag von melon|media GbR handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. melon|media GbR behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn melon|media GbR sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. melon|media GbR ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggeber, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist melon|media GbR berechtigt, die Software zurückzunehmen.
3. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch melon|media GbR erlischt das Recht des Auftraggebers zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche von dem Auftraggeber angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden.
4. melon|media GbR ist berechtigt für den Auftraggeber angefertigte Software, soweit vertraglich nicht anders geregelt, für andere Auftraggeber einzusetzen und zu verkaufen.


§ 11 Leistungsstörungen

1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich.
2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 12.
3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

 

§ 12 Haftung des Anbieters

1. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 2 bis 6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
2. Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
3. Soweit nicht Ziffer 2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
5. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.


§ 13 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

(Stand: 19.03.2009)

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